Ab dem 1.1.2018 gilt ein neu verhandelter GEMA-Tarif für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Ende November wird die GEMA beginnen, die Verträge mit dem bisherigen Tarif WR-OKJE zu kündigen. Das Kündigungsdatum hängt davon ab, wann der Vertrag erstmalig im Jahresverlauf abgeschlossen wurde. Anstatt der gewohnten Vertragsverlängerung wird dann vier - sechs Wochen vorher eine Kündigung von Seiten der GEMA erfolgen. Gleichzeitig wird dem Träger/der Einrichtung ein Vertrag mit dem neuen Tarif WR-KJA, angeboten werden. Alle Informationen über die bevorstehende Kündigung der bestehenden Verträge sowie über die Veränderungen, die der neue Tarif bringt, finden sich in der pdf.
Mit dem Kündigungsschreiben des GEMA-Vertrags wird ein Fragebogen mitgeschickt, der bis zum 31.01.2018 an die GEMA ausgefüllt zurückgesandt werden muss. Auf Basis dieses Fragebogen erhalten unsere Mitgliedseinrichtungen einen neuen Vertragsvorschlag der GEMA. Wichtig: Es entsteht keine vertragslose Zeit. D.h. nach Rücksendung der Fragebögen (und der Mitgliedsbescheinigung) erstellt die GEMA einen Vertragsentwurf und sendet diesen an die Einrichtungen zurück, der dann von der Einrichtung geprüft und unterzeichnet wird. Dieser Vertrag gilt rückwirkend zum 01.01.2018.
Mit der GEMA ist abgesprochen, dass Informationsveranstaltungen in den verschiedenen Bundesländern von den Mitgliedslandesverbänden durchgeführt werden können. An diesen stellt je ein Vertreter der BAG sowie ein Vertreter der GEMA den neuen Vertrag vor und stehen für Fragen zur Verfügung.
Die Gema hat auf ihrer Homepage einen Infobereich mit FAQ einstellen:
www.gema.de/jugendeinrichtungen
Über den Download können Mitglieder der BAG die Mitgliedsbescheinigung ausfüllen und ausgefüllt über die BAG oder ihren Landesverband bestätigen lassen.
Download:
Zum PDF: Mitgliedsbescheinigung
Zum PDF: Wichtige Informationen
Zum PDF: Hinweise GEMA Fragebogen