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Kündigungen der GEMA-Verträge

 

Mit dem Kündigungsschreiben des GEMA-Vertrags wird ein Fragebogen mitgeschickt, der bis zum 31.01.2018 an die GEMA ausgefüllt zurückgesandt werden muss. Auf Basis dieses Fragebogen erhalten unsere Mitgliedseinrichtungen einen neuen Vertragsvorschlag der GEMA. Wichtig: Es entsteht keine vertragslose Zeit. D.h. nach Rücksendung der Fragebögen (und der Mitgliedsbescheinigung) erstellt die GEMA einen Vertragsentwurf und sendet diesen an die Einrichtungen zurück, der dann von der Einrichtung geprüft und unterzeichnet wird. Dieser Vertrag gilt rückwirkend zum 01.01.2018.

Mit der GEMA ist abgesprochen, dass Informationsveranstaltungen in den verschiedenen Bundesländern von den Mitgliedslandesverbänden durchgeführt werden können. An diesen stellt je ein Vertreter der BAG sowie ein Vertreter der GEMA den neuen Vertrag vor und stehen für Fragen zur Verfügung.

Die Gema hat auf ihrer Homepage einen Infobereich mit FAQ einstellen:
www.gema.de/jugendeinrichtungen

Über den Download können Mitglieder der BAG die Mitgliedsbescheinigung ausfüllen und ausgefüllt
über die BAG oder ihren Landesverband bestätigen lassen.

PDF Formular

 

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