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Künstlersozialkasse

Informationen zur Abgabe für die Künstlersozialkasse sowie zum
aktuellen Stand bzgl. der neu gegründeten Ausgleichsvereinigung



Abgaben für die Künstlersozialkasse:

Seit der 3. Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) werden flächendeckend und mindestens alle 4 Jahre bei allen Veranstaltern in Deutschland Überprüfungen der Zahlungen an Künstler (z.B. Musiker, Theatergruppen/Kabarettisten) sowie der Abgaben an die Künstlersozialkasse durchgeführt.

 


Ausnahmen für Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gibt es nicht. Sie werden nach diesem Gesetz so behandelt, wie kommerzielle Veranstalter, Auftraggeber und Verwerter künstlerischer Leistungen.

Gründung einer Ausgleichsvereinigung:

Durch die Bildung einer Ausgleichsvereinigung, in der sich zum Beispiel alle betroffenen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in einem Bundesland oder sogar auf Bundesebene freiwillig zusammenschließen, kann die Abwicklung mit der Künstlersozialkasse stark vereinfacht werden.

Das sind die Vorteile für die Mitglieder solcher Vereinigungen:
  • es entfällt die jährliche Meldepflicht
  • es entfällt die direkte Beitragspflicht
  • es entfällt die Kontrolle durch die Außenprüfer
  • lediglich gegenüber der Ausgleichsvereinigung ist ein Beitrag zu zahlen, da diese insgesamt als Zahler und nachweispflichtige Stelle gegenüber der KSK eintritt.
Zurzeit befindet sich die BAG in Verhandlungen über die Höhe einer vertretbaren Bemessungsgrundlage. Es sollen damit sowohl für kleinere Veranstalter, wie auch für Jugendzentren mit regelmäßigem Kulturprogramm attraktive und gerechte Jahresbeiträge gestaltet werden.

Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Zahlungen der Ausgleichsvereinigung benötigen wir noch Praxisdaten. Wir suchen dazu bundesweit interessierte Träger/Einrichtungen, die bereit sind sich freiwillig einer Prüfung durch die KSK zu unterziehen, um eine praxisnahe und gerechte Gestaltung der Beiträge für die Mitglieder der Ausgleichsvereinigung zu ermöglichen.

Nähere Informationen zur Umsetzung des KSVG sind nachzulesen auf der Homepage der KSK unter www.kuenstlersozialkasse.de.
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